Liebe Kinder! Liebe Eltern!
Folgende Grundregeln gelten in der Schule:
Bei dieser Auflistung handelt es sich nicht um eine vollständige Hausordnung. Regeln und Verhalten in der Schule werde laufend mit den Schüler*innen besprochen.
- Einlass der Schüler*innen in das Schulhaus, Beginn der Aufsichtspflicht: 15 Minuten vor Unterrichtsbeginn
- Entlassung der Schüler*innen, Ende der Aufsichtspflicht: Unmittelbar nach dem Unterrichtsende. Die Aufsichtspflicht endet mit dem Verlassen des Schulgebäudes (Eingangstür)
- Die Eingangstür bleibt während der Unterrichtszeit verschlossen. Der Fluchtweg ist dadurch nicht beeinträchtigt.
- Schulfremden Personen ist das Betreten des Schulgebäudes und der Liegenschaft ohne Zustimmung einer berechtigten Person (z.B. Lehrkraft) während des Unterrichts untersagt.
- Bei Erkrankung eines Kindes sollte eine Verständigung via Schoolfox (vor Unterrichtsbeginn) erfolgen.
- Jede Entschuldigung muss eine entsprechende Begründung enthalten (Erkrankung, notwendige Erholungsaufenthalte, familiäre Angelegenheiten…).
- Freistellungen vom Unterricht erfolgen durch die Schulleitung bzw. Klassenlehrerin nur in begründeten Fällen!
- Bei längerer Erkrankung kann von der Schule ein ärztliches Attest eingefordert werden.
- Störung des Unterrichtes: Eine Störung des Unterrichtes sollte nach Möglichkeit vermieden werden.
- Für längere Aussprachen mit einer Lehrperson soll die Sprechstunde genutzt werden. Die Zeit vor dem Unterrichtsbeginn ist dafür nicht geeignet (Aufsicht, Vorbereitung,…).
- In schulischen Angelegenheiten sollte von allen Beteiligten eine entsprechende Gesprächsform eingehalten werden.
- Aufgaben der Eltern: Die Schultasche der Kinder sollte täglich kontrolliert werden. Mitteilungsheft, Unterschriften, Hausaufgaben, Beachtung des Stundenplanes (BSP, WE,…)
- Die Verwendung von Handys und Smart Watches ist Schüler*innen nicht gestattet.
- Für Bewegung und Sport gelten die Richtlinien des Bildungsministeriums und der Bildungsdirektion:
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- Geeignete Sportbekleidung ist zu tragen.
- Brillenträger haben die Brille abzulegen, außer es handelt sich um nicht splitterbares Material.
- Die Teilnahme ist grundsätzlich verpflichtend.
- Schmuck ist abzulegen oder abzukleben.