Liebe Kinder! Liebe Eltern!

Folgende Grundregeln gelten in der Schule:

Bei dieser Auflistung handelt es sich nicht um eine vollständige Hausordnung. Regeln und Verhalten in der Schule werde laufend mit den Schüler*innen besprochen.

  1. Einlass der Schüler*innen in das Schulhaus, Beginn der Aufsichtspflicht: 15 Minuten vor Unterrichtsbeginn
  2. Entlassung der Schüler*innen, Ende der Aufsichtspflicht: Unmittelbar nach dem Unterrichtsende. Die Aufsichtspflicht endet mit dem Verlassen des Schulgebäudes (Eingangstür)
  3. Die Eingangstür bleibt während der Unterrichtszeit verschlossen. Der Fluchtweg ist dadurch nicht beeinträchtigt.
  4. Schulfremden Personen ist das Betreten des Schulgebäudes und der Liegenschaft ohne Zustimmung einer berechtigten Person (z.B. Lehrkraft) während des Unterrichts untersagt.
  5. Bei Erkrankung eines Kindes sollte eine Verständigung via Schoolfox (vor Unterrichtsbeginn) erfolgen. 
  6. Jede Entschuldigung muss eine entsprechende Begründung enthalten (Erkrankung, notwendige Erholungsaufenthalte, familiäre Angelegenheiten…).
  7. Freistellungen vom Unterricht erfolgen durch die Schulleitung bzw. Klassenlehrerin nur in begründeten Fällen!
  8. Bei längerer Erkrankung kann von der Schule ein ärztliches Attest eingefordert werden.
  9. Störung des Unterrichtes: Eine Störung des Unterrichtes sollte nach Möglichkeit vermieden werden.
  10. Für längere Aussprachen mit einer Lehrperson soll die Sprechstunde genutzt werden. Die Zeit vor dem Unterrichtsbeginn ist dafür nicht geeignet (Aufsicht, Vorbereitung,…).
  11. In schulischen Angelegenheiten sollte von allen Beteiligten eine entsprechende Gesprächsform eingehalten werden.
  12. Aufgaben der Eltern: Die Schultasche der Kinder sollte täglich kontrolliert werden. Mitteilungsheft, Unterschriften, Hausaufgaben, Beachtung des Stundenplanes (BSP, WE,…)
  13. Die Verwendung von Handys und Smart Watches ist Schüler*innen nicht gestattet.
  14. Für Bewegung und Sport gelten die Richtlinien des Bildungsministeriums und der Bildungsdirektion:
    • Geeignete Sportbekleidung ist zu tragen.
    • Brillenträger haben die Brille abzulegen, außer es handelt sich um nicht splitterbares Material.
    • Die Teilnahme ist grundsätzlich verpflichtend. 
    • Schmuck ist abzulegen oder abzukleben.